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Sind Glühbirnen verboten?

Glühbirnen an sich sind nicht verboten, allerdings können sie die geltenden Effizienzanforderungen meist nicht erfüllen. Dasselbe gilt für Halogenlampen.

Der Bundesrat ist zuständig dafür, zur Reduktion des Energieverbrauchs Vorschriften zu erlassen, die etwa auch serienmässig hergestellte Leuchtmittel betreffen. Leuchtmittel müssen so mit der Energieetikette gekennzeichnet sein. Seit dem 1. September 2021 gelten hier neue und strengere Vorschriften. Erreichte früher so ein Leuchtmittel die Energieeffizienzklasse A+, ist es möglich, dass es heute nur noch ein F erreicht.

Neben der weitgehenden Übernahme der Energieetikette hat die Schweiz auch die meisten Vorgaben der EU betreffend die Energieeffizienz. Erfüllt ein Leuchtmittel diese Vorgaben nicht, darf es nicht in Verkehr gebracht werden. Das Verbot erfolgt stufenweise, so durften etwa seit dem 1. Januar 2012 nur noch Haushaltslampen ab der Effizienzklasse C (alte Kategorisierung) verkauft werden. Seit dem 1. September 2023 schliesslich sind keine Halogenleuchten mehr in den Verkaufsregalen zu finden.

Keine Vorschriften gibt es für Privathaushalte. Wer also noch über ineffiziente Glühbirnen oder Halogenlampen verfügt, darf diese weiterhin verwenden.