Konsum & Internet

Was mache ich wenn das bestellte teure Geschenk nicht ankommt?

Wenn Sie Ihr teures Geschenk bestellt, aber nie erhalten haben, sollten Sie sich als erstes von der Verkäuferin belegen lassen, dass sie Ihr Paket auf die vereinbarte Weise versandt hat. Kann die Verkäuferin dies belegen, haften Sie für den Kaufpreis. Sie müssen in diesem Fall das Geschenk also bezahlen, auch wenn Sie es gar nicht erhalten haben.

Sendungs- oder Trackingnummer nachprüfen

In einem zweiten Schritt können Sie mithilfe der Sendungs- oder Trackingnummer nachprüfen, ob und wann die Schweizerische Post oder eine andere Anbieterin von Postdiensten das Paket zugestellt hat. Kann die Anbieterin belegen, dass die Zustellung korrekt erfolgt ist, haben Sie keinen Anspruch auf Ersatz.

Allgemeine Geschäftsbedingungen durchlesen

Kann die Anbieterin diese korrekte Zustellung nicht belegen, müssen Sie einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werfen. Die Anbieterinnen von Postdiensten können nämlich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung für nicht eingeschriebene Postsendungen beschränken oder ausschliessen. Was diese auch regelmässig machen, wobei die Allgemeinen Geschäftsbedingungen meist dennoch einen bestimmten Entschädigungsbetrag vorsehen.

Kein Paket trotz formell korrekter Zustellung

Was nun aber, wenn die Zustellung laut Anbieterin korrekt im Hausflur eines Mehrfamilienhauses erfolgt ist und Sie hingegen der Ansicht sind, hier handle es sich nicht um eine korrekte Zustellung? Hier sind die Meinungen geteilt – am besten versuchen Sie, bei der Anbieterin eine Entschädigung zu erreichen und lassen das nächste Mal Ihr wertvolles Paket versichern.

Übrigens zeigen sich viele Händler auch dann kulant, wenn sie eigentlich auf dem Kaufpreis beharren könnten. Dies insbesondere dann, wenn sie selber eine Transportversicherung abgeschlossen haben und entsprechend den Kaufpreis von dieser zurückerstattet erhalten.

(vgl. «Darf ein Online-Shop sich weigern, mir bezahlte Ware nicht zu liefern»)