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Was muss mein Chef bei der Abfallentsorgung beachten?

Während kleinere Unternehmen unter das kantonale Entsorgungsmonopol fallen, müssen grössere Unternehmen die Abfallentsorgung selbst gewährleisten.

Wer für die Entsorgung des gewöhnlichen Abfalls eines Unternehmens zuständig ist, hängt von dessen Grösse ab. Für Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen gelten dieselben Regelungen wie für Privathaushalte. Unternehmen mit 250 oder mehr Vollzeitstellen organisieren ihre Abfallentsorgung selbst.

Kleinere Unternehmen unterliegen dem Entsorgungsmonopol

Der gewöhnliche Abfall von Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen gilt als Siedlungsabfall. Siedlungsabfall ist aus Haushalten stammender Abfall sowie damit vergleichbarer Abfall. Die Kantone müssen Siedlungsabfälle entsorgen und sind zuständig für deren Sammlung und Verwertung.

Abfälle sind soweit möglich zu verwerten. Die Kantone haben für die Abfalltrennung zu sorgen. Siedlungsabfälle sollen getrennt nach «Glas, Papier, Karton, Metalle, Grünabfälle und Textilien so weit wie möglich getrennt gesammelt und stofflich verwertet werden». Die Kantone sorgen zu diesem Zweck für Sammelstellen und, wo nötig, «für die Durchführung regelmässiger Sammlungen».

Grössere Unternehmen organisieren Entsorgung selbst

Unternehmen mit 250 oder mehr Vollzeitstellen produzieren definitionsgemäss keinen Siedlungsabfall und unterliegen so nicht dem Entsorgungsmonopol der Kantone. Diese Unternehmen müssen ihren Abfall selber entsorgen, wobei sie Dritte mit der Entsorgung beauftragen können. Auch sie müssen ihre Abfälle, «so weit wie möglich und sinnvoll getrennt sammeln und stofflich verwerten».