Unterwegs

Was passiert, wenn ich zu schnell Auto fahre?

Wer über dem Limit fährt, riskiert straf- und verwaltungsrechtliche Folgen. Wie schnell der Fahrer wo gefahren ist und wie oft er das Tempolimit schon missachtet hat, beeinflusst die Höhe der Busse und die Länge der Dauer des Führerausweis-Entzugs.

Auf öffentlichen Strassen hat sich der Fahrzeugführer an die signalisierten Höchstgeschwindigkeiten zu halten. (Siehe auch: «Wie schnell darf ich aus meiner Einfahrt fahren?») Überschreitet er diese Höchstgeschwindigkeit nur leicht, kommt er mit einer Ordnungsbusse davon, ein Führerausweisentzug droht nicht. Überschreitet er die Grenzwerte für das Ordnungsbussenverfahren, eröffnet die jeweils zuständige Behörde ein Straf- und Massnahmeverfahren. Bei einem Raserdelikt droht zudem eine Freiheitsstrafe.

Aufgepasst: Wie in jedem Strafverfahren hat die beschuldigte Person in diesen Verfahren ein Aussageverweigerungsrecht.

Ordnungsbusse bei sehr leichter Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Ordnungsbussenverordnung unterscheidet zwischen Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts, ausserorts und auf Autobahnen.

Innerorts

  • 1 – 5 km: 40 CHF
  • 6 – 10 km: 120 CHF
  • 11 – 15 km: 250 CHF

Ausserorts

  • 1 – 5 km: 40 CHF
  • 6 – 10 km: 100 CHF
  • 11 – 15 km: 160 CHF
  • 16 – 20 km: 240 CHF

Autobahnen

  • 1 – 5 km: 20 CHF
  • 6 – 10 km: 60 CHF
  • 11 – 15 km: 120 CHF
  • 16 – 20 km: 180 CHF
  • 21 – 25 km: 260 CHF

Die zuständige Behörde berücksichtigt weder Vorleben noch die persönlichen Verhältnisse der beschuldigten Person. Mit der Bezahlung der Ordnungsbusse ist die Angelegenheit für den Fahrzeugführer erledigt.

Straf- und Administrativverfahren bei leichter bis schwerer Verkehrsregelverletzung

Hat der Fahrzeugführer den Rahmen des Ordnungsbussenverfahrens überschritten, eröffnen die zuständigen Behörden sowohl ein Straf- als auch ein Administrativverfahren. Anders als im Ordnungsbussenverfahren gibt es hier keine in einer Verordnung festgeschriebenen Bandbreiten für die Geschwindigkeitsüberschreitung, vielmehr hat das Bundesgericht den Rahmen festgelegt. Auch hier gilt die Unterscheidung innerorts, ausserorts und Autobahnen:

Innerorts

  • 16- 20 km: Leichte Verkehrsregelverletzung
  • 21 – 24 km: Mittelschwere Verkehrsregelverletzung
  • 25-49 km: Schwere Verkehrsregelverletzung

Ausserorts

  • 21-25 km: Leichte Verkehrsregelverletzung
  • 26-29 km: Mittelschwere Verkehrsregelverletzung
  • 30-59 km: Schwere Verkehrsregelverletzung

Autobahn

  • 26-30 km: Leichte Verkehrsregelverletzung
  • 31-34 km: Mittelschwere Verkehrsregelverletzung
  • 36-79 km: Schwere Verkehrsregelverletzung

Weiter gibt es in diesen Verfahren keine fixen Bussen. Bei einer leichten bis mittelschweren Verkehrsregelverletzung wird in der Regel eine Busse von mehreren 100 CHF fällig. Im Administrativverfahren erlässt die Behörde (ADMAS-Behörde) entweder eine Massnahme oder entzieht den Ausweis. Auf schwere Verkehrsregelverletzungen folgt eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Im Administrativverfahren entzieht die hier Behörde den Ausweis für mindestens drei Monate. In allen Fällen wird die Behörde zusätzlich noch die Verfahrenskosten in Rechnung stellen.

Aufgepasst: Die ADMAS-Behörde orientiert sich grundsätzlich am Strafurteil. Wer in einem Verfahren ist und den Vorwurf in Frage stellt, sollte sich im Strafverfahren wehren und im Administrativverfahren einen Sistierungsantrag stellen.

Raserdelikte haben scharfe Konsequenzen

Wiederum im Gesetz selber sind die «Raserdelikte» geregelt. Als solches gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung, mit welcher der Fahrzeugführer «durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht». Dies ist bei einer «besonders krassen Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit» erfüllt, konkret:

  • Ab 40 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 30km/h beträgt;
  • Ab 50 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 50km/h beträgt;
  • Ab 60 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 80km/h beträgt;
  • Ab 80 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit mehr als 80km/h beträgt.

Ein Raserdelikt führt in der Regel zu einer Freiheitsstrafe, bei Ersttätern ist ausnahmsweise auch eine Geldstrafe möglich. (Siehe «7 Antworten zur Revision des Strassenverkehrsgesetzes») Die zuständige Behörde wird zudem den Führerausweis für mindestens zwei Jahre entziehen. Schliesslich werden die Behörden auch hier die Verfahrenskosten in Rechnung stellen.