Wohnen

Wohnung vibriert wegen Bahnlinie: Muss die Vermieterin reagieren?

Ständige Erschütterungen durch eine Bahnlinie können zu einer Mietzinsreduktion berechtigen.

Vibriert ein Gebäude regelmässig wegen vorbeifahrender Züge, kann dies die Tauglichkeit einer Wohnung beeinträchtigen und namentlich zu einer Mietzinsreduktion führen. Ein Mieter dürfte mit dieser Forderung jedoch nur dann erfolgreich sein, wenn die Bahnlinie neu erstellt oder ausgebaut wurde. Oder aber dann, wenn es sich bei dem Wohngebäude um einen Neubau handelt. Denn wer solche erstellt, muss einen angemessenen Schutz gegen Erschütterungen vorsehen.

Für Erschütterungen gelten Grenzwerte

Umweltschutzrechtlich ist der Mensch gegen schädliche Einwirkungen wie Erschütterungen zu schützen. Erschütterungen sollen die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören. Der Bundesrat wäre zwar gesetzlich verpflichtet, Immissionsgrenzwerte für die Erschütterungen festzulegen. Wie er jedoch in Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses ausführt, ist eine solche Verordnung nicht geplant. Massgeblich für die rechtsanwendenden Behörden und auch für das Bundesgericht ist so die auf Stufe von Bundesämtern erlassene «Weisung für die Beurteilung von Erschütterungen und Körperschall bei Schienenverkehrsanlagen» (Weisung Erschütterungen).

Aufgepasst: Anders als im Lärmschutz sind Massnahmen gegen Erschütterungen bei bestehenden Anlagen gemäss der Weisung «nur in den seltensten Fällen» realisierbar, weswegen die Grenzwerte nur bei neuen oder ausgebauten Bahnlinien anwendbar sind.

Mietzinsreduktion wegen neuer Bahnlinie

Erschütterungen durch eine Baustelle führen je nach Intensität, Dauer und konkreter Umstände zu einem Anspruch auf Mietzinsreduktion. Bei Erschütterungen durch eine Bahnlinie ist eine Mietzinsreduktion insbesondere dann denkbar, wenn es sich um eine neue oder eine ausgebaute Baulinie handelt. Ob die Vermieterin ihrerseits von dem Bahnunternehmen eine Entschädigung erhält, ist für den Anspruch des Mieters auf eine Mietzinsreduktion nicht relevant. (Siehe auch: «Mietzinsreduktion wegen lautem Open-Air?»)

Bei einer bestehenden Bahnlinie könnte der Mieter mit seiner Forderung nach einer Mietzinsreduktion dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn er in einen Neubau gezogen ist. Hier durfte er nämlich damit rechnen, dass der Neubau gegen Erschütterungen geschützt ist.

Neubauten müssen gegen Erschütterungen geschützt sein

Wer ein neues Gebäude baut, in welchem sich über eine längere Zeit Menschen aufhalten sollen, muss dieses angemessen gegen Erschütterungen schützen. Bei einem geplanten Neubau eines Wohnhauses im Einflussbereich einer Bahnlinie muss die zuständige Bewilligungsbehörde diesen Schutz gewährleisten, gegebenenfalls über die Anordnung von technischen Massnahmen.