Behörden

COVID-19: Darf die Schule Schullager durchführen?

Während in der Corona-Pandemie Einschränkungen für die Durchführung von Schullagern galten, hat der Bundesrat diese nun aufgehoben. 

Mit Beschluss vom 13. März 2020 verbietet der Bundesrat Präsenzveranstaltungen in Schulen und damit auch Schullager. 

Während in der obligatorischen Schule Präsenzunterricht ab dem 11. Mai 2020 wieder zulässig ist, sind Schullager erst ab dem 6. Juni 2020 unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt. Namentlich dürfen maximal 300 Personen teilnehmen, die Veranstalterin muss zudem ein Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen. Das Bundesamt für Sport (BASPO), das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) sowie das Bundesamt für Kultur (BAK) stellen dafür Rahmenbedingungen auf, welche die Schulen und andere Veranstalterinnen bei der Erarbeitung ihrer Schutzkonzepte für die Lager beachten müssen: Die Rahmenbedingungen für Kultur-, Freizeit- und Sportlager.

Die beteiligten Bundesämter passen die Rahmenbedingungen mehrmals an und empfehlen namentlich neben der zwingenden Einhaltung der Schutzkonzepte eine Testpflicht vor, aber teilweise auch während und nach den Lagern. 

Am 16. Februar 2022 schliesslich hebt der Bundesrat die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus per Ende März auf, womit auch für Schullager keine Einschränkungen mehr gelten. 

Aktualisiert am 1. April 2022


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