Wohnen
COVID-19: Muss ich die Miete trotz Pandemie rechtzeitig zahlen?
Während der Bundesrat den Mietern in der Pandemie einen Zahlungsaufschub gewährte, gelten seit dem 1. Juni 2020 wieder die regulären Fristen.
Wer wegen der Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung des Corona-Virus die Miete nicht bezahlen konnte, erhielt in der Regel einen Zahlungsaufschub. Die Vermieterin musste dem Mieter anstelle der normalerweise geltenden 30 Tage 90 Tage Zeit geben, um die Miete zu überweisen.
Bezahlte der Mieter innert dieser Frist nicht, konnte die Vermieterin mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen. Kündigte die Vermieterin vor Ablauf der 90-tägigen Zahlungsfrist, war die Kündigung unwirksam.
Diese Regelung galt für jene Mieten, die zwischen dem 13. März 2020 und dem 31. Mai 2020 fällig waren.
Aktualisiert am 1. Juni 2020