Unterwegs

Darf ich rasen, um lebenswichtige Medikamente zu besorgen?

Das kommt auf die konkreten Umstände an. Bei einer Geschwindigkeit von 200 km/h ist ein rechtfertigender Notstand allerdings höchst unwahrscheinlich, wie das Bundesgericht mit Entscheid vom 25. August 2022 festgestellt hat.

Gemäss Strassenverkehrsgesetz macht sich der qualifiziert groben Verkehrsregelnverletzung schuldig, «wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit». In jedem Fall erfüllt ist dies, wenn jemand auf der Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 80 km/h überschreitet.

Verletzt ein Fahrer eine Verkehrsregel, um ein wertvolleres als das von der verletzten Verkehrsregel geschützte Rechtsgut zu retten, kann er sich grundsätzlich auf den rechtfertigenden Notstand berufen. Bei einer massiv übersetzten Geschwindigkeit ist dies regelmässig nicht möglich, da er damit andere Leben gefährdet.

Mit 200 km/h auf der Autobahn unterwegs

Ein Mann fährt auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeit von 200 km/h. Bezirks- wie auch Obergericht sprechen ihn vom Vorwurf der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung frei. Er habe im rechtfertigenden Notstand gehandelt, da er für seine an einer Herzerkrankung leidende Frau rasch lebenswichtige Medikamente habe besorgen müssen. Das Bundesgericht hingegen heisst die von der Oberstaatsanwaltschaft Zürich eingelegte Beschwerde gegen Entscheide in Strafsachen gut.

Rechtsprechung bei Tempoüberschreitungen verschärft

Während das Bundesgericht 1980 die rechtfertigende Notstandshilfe noch bejaht hat, als ein Mann seinen an unerträglichen Kopfschmerzen leidenden Nachbarn mit einer Geschwindigkeit von 120 km/h auf einer Strasse mit einer Begrenzung von 60 km/h in das Universitätsspital fuhr, wäre eine solche Beurteilung heute unwahrscheinlich. Der Gesetzgeber hat im Rahmen von «via sicura» die Vorschriften verschärft und namentlich die qualifizierte grobe Verkehrsregelverletzung neu eingeführt und mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem und vier Jahren sanktioniert. (Siehe aber neu: «7 Antworten zur Revision des Strassenverkehrsgesetzes»)

Laut Bundesgericht ist es bei 200 km/h oft nur zufällig, ob ein Leben konkret gefährdet wird oder nicht. Daran ändert auch nichts, dass das Verkehrsaufkommen zum Tatzeitpunkt gering war: Mit der massiv übersetzten Geschwindigkeit habe der Mann nicht nur das Leben der anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, sondern auch das seiner Ehefrau.

Ein rechtfertigender Notstand bedingt, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung notwendig und angemessen war. Beides verneint das Bundesgericht. So hätte der Mann seine Ehefrau ins nahe gelegene Kantonsspital fahren und sich damit den weiteren Weg nachhause ersparen können. Zudem sei die Geschwindigkeitsüberschreitung kein angemessenes Mittel gewesen, da sie nur zu einer Zeitersparnis von wenigen Minuten geführt habe.

Das Bundesgericht verneint den rechtfertigenden Notstand, hebt den Freispruch der Vorinstanz auf und weist die Sache zur Neubeurteilung zurück. Es auferlegt dem Beschwerdegegner die Gerichtskosten über 3 000 CHF.

Aktualisiert am 26. Oktober 2023