Nachbarrecht

Checkliste: Graben und Bauten

Mit dieser Checkliste können Sie prüfen, wie Sie gegen Ihre Nachbarin vorgehen können, wenn diese durch Graben und Bauen Ihr Grundstück schädigt.

Was tun, wenn meine Nachbarin baut und damit mein Grundstück schädigt?

Baut Ihre Nachbarin und schädigt Sie damit ihr Eigentum oder droht sie Ihr Eigentum zu schädigen, haben Sie mit einer Verantwortlichkeitsklage gegen die Nachbarin gute Erfolgsaussichten, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Nachbarin «gräbt» oder «baut» auf ihrem Grundstück.

Grabung: Jede künstliche Vertiefung oder Erhöhung, so beispielsweise Aufschachtung oder Aushub für Neubauten, Ausebnung einer Liegenschaft.

Bauen: Errichten wie auch das Abbrechen aller mit dem Boden verbundenen baulichen Vorrichtungen nebst Gebäude so beispielsweise Sickerleitungen, Schwimmbecken oder Einfriedungen.

  • Die Tätigkeit der Nachbarin beeinträchtigt die Stabilität Ihres Grundstücks bzw. der sich darauf befindenden Vorrichtungen. Nebst den eigentlichen Gebäuden zählen dazu auch beispielsweise Leitungen oder Stützmauern.
  • Die Beeinträchtigung ist übermässig. Führt die Tätigkeit der Nachbarin nur zu gewöhnlichen Unannehmlichkeiten durch geringfügige Senkungen oder Rutschungen, ohne dass Ihre Bauten zu Schaden kommen, ist dies rechtmässig. Führt die nachbarliche Tätigkeit allerdings zu Bodenvernässung und Versumpfung oder Entstehen gar Rissbildungen an Ihren Gebäudefassaden, gilt dies als übermässig und nicht mehr rechtmässig.

Mit der Verantwortlichkeitsklage können Sie verlangen, dass Ihre Nachbarin das Bauen oder Graben unterlässt oder Schutzmassnahmen gegen eine drohende Schädigung Ihres Grundstückes ergreift. Falls Ihrem Grundstück durch ihre Bauten oder Grabungen ein Schaden entstanden ist, können Sie ausserdem Schadenersatz verlangen.


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