Arbeiten
Darf ich den Arbeitsplatz in der Pause verlassen, um joggen zu gehen?

Falls Ihr Arbeitsvertrag nicht festhält, wo Sie Ihre Pausen verbringen müssen, ja.
Ihr Chef kann Ihnen jedoch via Arbeitsvertrag oder über sein Weisungsrecht vorschreiben, dass Sie die Pause innerhalb des Betriebsgebäudes verbringen müssen. Zwar gelten Pausen nur dann als Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz nicht verlassen darf. Als Arbeitsplatz gilt jedoch nur jener Ort, an dem der Arbeitnehmer sich zur Ausführung seiner Arbeit aufzuhalten hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich dieser Ort inner- oder ausserhalb des Betriebes befindet.
Arbeitgeberin darf Ort der Pause bestimmen
Das Bundesgericht hat festgehalten, dass die Arbeitgeberin die Arbeitnehmer verpflichten darf, ihre Pausen in einem «eigens zur Verbringung der Pausen» eingerichteten Raum zu verbringen. Dieser Pausenraum muss von den Arbeitsplätzen getrennt sein. Zudem hat er grundsätzlich zweckmässig, ruhig und möglichst natürlich beleuchtet zu sein. Schliesslich sollte ein Blick ins Freie möglich sein.
Ohne Regelung Joggen erlaubt
Regelt weder der Arbeitsvertrag den Ort der Pause noch hat der Chef eine entsprechende Weisung erteilt, sind Sie weitgehend frei in Ihrer Pausengestaltung und dürfen joggen gehen. Hingegen kann Ihr Chef von Ihnen im Rahmen seines Weisungsrechts verlangen, dass Sie auch nach der Jogging-Runde gepflegt zur Arbeit erscheinen – für eine allfällig notwendige Dusche sind Sie also selbst verantwortlich.