Arbeiten

Darf ich den Arbeitsplatz in der Pause verlassen, um joggen zu gehen?

Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer seine Pausen so verbringen, wie und wo er möchte. Die Arbeitgeberin kann aber über den Arbeitsvertrag oder über eine Weisung festlegen, dass der Arbeitnehmer während der Pause das Betriebsgebäude nicht verlassen darf.

Regelt weder der Arbeitsvertrag den Ort der Pause noch hat der Chef eine entsprechende Weisung erteilt, ist der Arbeitnehmer weitgehend frei in der Pausengestaltung und darf auch joggen gehen. Es liegt aber in der Verantwortung des Mitarbeiters, nach der Joggingrunde pünktlich und gepflegt wieder am Arbeitsplatz zu erscheinen. (Siehe auch: «Arbeitsweg mit Velo: Muss der Chef eine Dusche zur Verfügung stellen?»)

Allerdings kann die Arbeitgeberin, wie das Bundesgericht festhält, ihre Arbeitnehmer via Arbeitsvertrag oder über eine Weisung verpflichten, die Pausen in einem «eigens zur Verbringung der Pausen» eingerichteten Raum zu verbringen. Dieser Pausenraum muss von den eigentlichen Arbeitsplätzen getrennt und hat zweckmässig, ruhig und möglichst natürlich beleuchtet zu sein. Schliesslich sollte ein Blick ins Freie möglich sein. Keine Rolle spielt es, ob sich dieser Ort inner- oder ausserhalb des Betriebes befindet.

Ist der Pausenraum identisch mit dem Raum, an dem sich der Arbeitnehmer zur Ausführung seiner Arbeit aufzuhalten hat, gilt die darin verbrachte Zeit nicht als Pause, sondern als Arbeitszeit.

Aktualisiert am 28. Juni 2023