Gesundheit

Darf ich die Krankenkasse über meine Gesundheit anlügen?

Wer einer privaten Krankenversicherung seinen Gesundheitszustand verschweigt, riskiert die Auflösung des Vertrages. Die Grundversicherung hingegen darf bei der Aufnahme keine Fragen nach der Gesundheit stellen.

Wer eine Zusatzversicherung abschliessen will, muss dieser vor Vertragsabschluss alle für die Beurteilung der Gefahr erheblichen und bekannten Tatsachen schriftlich mitteilen. Hat er diese Pflicht verletzt, kann die Versicherung den Vertrag kündigen. Während der Versicherungsdauer hat der Versicherungsnehmer zudem eine Anzeigepflicht und muss die Versicherung über einen versicherten Gesundheitsschaden informieren.

Anders sieht es bei der Grundversicherung aus: Die Krankenkassen müssen jede versicherungspflichtige Person unabhängig ihres Gesundheitszustandes aufnehmen und die dürfen die Höhe der Prämie nicht an den Lebenswandel knüpfen.

Siehe auch: «Darf mich die Pensionskasse nach meinem Gesundheitszustand fragen?»

Zusatzversicherung darf wegen Lügen kündigen

Die Krankenversicherung darf, bevor sie einen Versicherten in ihre private Zusatzversicherung aufnimmt, nach dessen Gesundheit fragen. Der Antragsteller muss den Gesundheitsfragebogen wahrheitsgemäss und vollständig ausfüllen. Tut er dies nicht, kann die Versicherung innerhalb von vier Wochen seit Kenntnis der Verletzung der Anzeigepflicht kündigen. Die Versicherung muss für Schäden, die im Zusammenhang mit der nicht angezeigten Gesundheitsinformationen stehen, keine Leistung erbringen.

Auch wer bereits versichert ist: Die versicherte Person muss, sobald sie einen für die Versicherung relevanten Gesundheitsschaden erleidet, das Versicherungsunternehmen informieren. Je nach Versicherungsvertrag hat diese Meldung schriftlich zu erfolgen. Unterlässt sie die korrekte Meldung, kann die Versicherung die Leistungen kürzen.

Die Offenlegungspflicht des Antragstellers beziehungsweise der versicherten Person findet ihre Grenzen bei den Ergebnissen bestimmter Gentests. (Siehe auch: «7 Antworten zu den neuen Regelungen der Gentests»)

Krankenkasse darf keine Fragen zur Gesundheit stellen

Die soziale Krankenversicherung nach KVG darf weder bei der Aufnahme von neuen Versicherten nach Gesundheitsdaten fragen noch die aktuellen Versicherten über ein Bonus-Malus-System zu gesundheitsförderndem Verhalten motivieren. (Siehe auch: «Gewährt die Krankenkasse einen Prämienrabatt, wenn ich Sport treibe?»)