Familie

Darf ich die Tochter auf eine gefährliche Bergwanderung mitnehmen?

Eine obhutspflichtige Person darf mit einem Kind in den Bergen wandern gehen, hat aber eine erhöhte Aufsichtspflicht.

Selbst wenn rechtliche Obhut bei einer anderen Person liegt, ist derjenige faktisch obhutspflichtig, der ein minderjähriges Kind auf eine Wanderung mitnimmt. Dies bedeutet, dass die Person dafür verantwortlich ist, dass dem Kind nichts passiert. In den Bergen gilt eine erhöhte Aufsichtspflicht.

Erwachsene sind verantwortlich für Kinder

Wer ein Kind auf eine Bergwanderung mitnimmt, ist zunächst verantwortlich dafür, dass es über eine geeignete Ausrüstung – etwa Schuhe, Wetterschutz, genügend Wasser– verfügt. Ob die Person das Kind auf eine anspruchsvolle Bergtour mitnehmen darf, hängt weiter von dessen Alter, Bergerfahrung und sportlichen Fähigkeiten ab. Sie muss von Fall zu Fall abwägen, ob sie es verantworten kann, das Kind mit auf die Bergwanderung zu nehmen.

Bergtouren setzen hohe Risikokompetenz voraus

Mitentscheidend ist auch die Risikokompetenz des Kindes. Das Bundesgericht setzt bei Bergwanderungen mit Kindern einen erhöhten Sorgfaltsmassstab der Aufsichtspersonen fest, insbesondere da die Risikokompetenz Minderjähriger hier meist nicht gegeben sei: «Selbst körperlich trainierte und ausdauernde Jugendliche reagieren in den Bergen sehr unterschiedlich und nicht selten verlieren sie in Notsituationen die Nerven und neigen zu Fehlreaktionen.»

Verunfallt ein Kind auf einer Bergwanderung, droht der verantwortlichen Begleitperson eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar fahrlässiger Tötung, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. (Siehe auch: «Im Wintersportlager Olympia nachgespielt, Kind verletzt. Wer haftet?»)

Aktualisiert am 11. Dezember 2025