Arbeiten
Darf mich mein Chef entlassen, weil ich zu viel Alkohol trinke?
Namentlich wenn der Alkoholkonsum die Arbeitssicherheit gefährdet oder zu Leistungseinbussen führt, darf die Arbeitgeberin kündigen.
Ein zu hoher Alkoholkonsum kann die Arbeitssicherheit beeinträchtigen oder die Arbeitsleistung vermindern. Die Arbeitgeberin kann das unbefristete Arbeitsverhältnis ordentlich innerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist kündigen. Entschädigungspflichtig wird die Arbeitgeberin nur dann, wenn die Kündigung missbräuchlich war. Dies ist namentlich dann denkbar, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seines Alkoholmissbrauchs krank ist und die Arbeitgeberin deswegen kündigt.
Eine fristlose Kündigung ist dann entschädigungslos möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses als unzumutbar erscheint. Wann dies der Fall ist, entscheidet das Gericht nach Ermessen, «darf aber in keinem Fall die unverschuldete Verhinderung des Arbeitnehmers an der Arbeitsleistung als wichtigen Grund anerkennen».
Alkoholkonsum darf Arbeitssicherheit nicht gefährden
Die Arbeitgeberin muss Massnahmen ergreifen, um Arbeitsunfälle zu vermeiden. Sie ist für die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich und kann bei einem durch Alkohol verursachten Unfall privat- und strafrechtlich haften, sofern sie Massnahmen hätte ergreifen müssen. Ebenfalls kann die Unfallversicherung in diesem Fall Regress nehmen und / oder die Prämien erhöhen. Der Arbeitnehmer hat sich an die Weisungen der Arbeitgeberin zu halten. Unabhängig von allfälligen Weisungen ist der Arbeitnehmer dafür verantwortlich, dass er sich selbst und andere nicht dadurch gefährdet, indem er (zu viel) Alkohol konsumiert. Bei einem Arbeitsunfall aufgrund von Alkoholkonsum hat der Arbeitnehmer aber im Gegensatz zu der Arbeitgeberin im Normalfall keine Kürzungen der Versicherungsleistungen zu befürchten. (Siehe aber: «Zahlt die Krankenkasse bei einer Alkoholvergiftung?»)
Verschiedene Gesetze regulieren konkret den Alkoholkonsum am Arbeitsplatz aus sicherheitstechnischen Gründen. So kann die Arbeitgeberin, jedenfalls sofern das Arbeitsgesetz anwendbar ist, den Konsum von Alkohol am Arbeitsplatz verbieten. Spezialgesetze verbieten den Alkoholkonsum während beziehungsweise vor der Arbeit für bestimmte Berufsgruppen. So gilt beispielsweise für Fahrer «auf Fahrten des konzessionierten oder grenzüberschreitenden Personenverkehrs» und «im berufsmässigen Personentransport» eine Nulltoleranz. Ebenso dürfen etwa Besatzungsmitglieder der Zivilluftfahrt nicht im angetrunkenen Zustand tätig sein. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann unter anderem zu einer Kürzung der Versicherungsleistungen führen, da der Arbeitnehmer sich dadurch eines Vergehens oder Verbrechens strafbar gemacht hat.
Arbeitgeberin muss schlechte Arbeitsleistung nicht akzeptieren
Dem Arbeitnehmer kommt gegenüber der Arbeitgeberin eine Treuepflicht zu und hat damit «die ihm übertragene Arbeit sorgfältig auszuführen und die berechtigten Interessen des Arbeitgebers in guten Treuen zu wahren». Selbst wenn der Alkoholkonsum die Arbeitssicherheit nicht gefährdet, verletzt also der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten, wenn der Alkohol massive Leistungseinbussen verursacht.
Kündigung wegen Alkoholkonsums kann heikel sein
Sofern der Alkoholkonsum die Arbeitssicherheit gefährdet und / oder zu Leistungseinbussen führt, kann die Arbeitgeberin in aller Regel ordentlich und entschädigungslos kündigen. Die Arbeitgeberin kann auch mit der Begründung kündigen, dass die übrigen Arbeitnehmer durch den exzessiven Alkoholkonsum ihres Arbeitskollegen in ihrer Persönlichkeit verletzt werden.
Ist der Arbeitnehmer allerdings wegen seines Alkoholkonsums krankgeschrieben, gelten die üblichen Sperrfristen. (Siehe: «Darf die Arbeitgeberin einen erkrankten Arbeitnehmer kündigen?»)
Eine fristlose Kündigung wegen Alkoholkonsums kann namentlich dann entschädigungslos möglich sein, wenn die Arbeitgeberin die Arbeitssicherheit anders nicht mehr garantieren kann oder wenn bereits ein auf den Alkoholkonsum zurückzuführender Unfall passiert ist.