Familie
Das Schul-Skilager ist teuer – muss sich meine Ex-Frau beteiligen?
Die Scheidungskonvention kann die Verteilung von ausserordentlichen Kosten regeln. Ohne Regelung ist entscheidend, ob das Lager freiwillig ist.
Die Scheidungskonvention oder das Scheidungsurteil kann die Unterhaltsbeiträge festlegen. Namentlich wenn sich die Verhältnisse oder die Bedürfnisse ändern, kann ein Gericht diese Beiträge neu festlegen oder aufheben. (Siehe auch: «Neuer Job, längerer Arbeitsweg. Zahle ich nun weniger Kindesunterhalt?»)
Ex-Frau muss sich nicht zwingend an Skilager beteiligen
Wer welche Kosten für ausserordentliche Bedürfnisse des Kindes zu tragen hat, orientiert sich zunächst an den in der Scheidungskonvention beziehungsweise in dem Scheidungsurteil verankerten Unterhaltsbeiträgen.
Ist das Skilager obligatorisch und steht in den Dokumenten dazu nichts Spezifisches, sind die Kosten für das Skilager in dem regulären Unterhalt enthalten und der Unterhaltsschuldner muss nicht zusätzlich zahlen. (Siehe auch: «Muss ich für die Kindergartenreise bezahlen?»)
Ist das Ski-Lager hingegen nicht obligatorisch und nicht vorhergesehen, handelt es sich um eine Veränderung der Verhältnisse. Das Gericht kann den Unterhaltsschuldner unter Umständen dazu verpflichten, einen besonderen Beitrag an diese Kosten zu leisten.
Unterhaltsregelung in der Scheidungskonvention ist bindend
Sieht umgekehrt die Scheidungskonvention oder das Scheidungsurteil eine Aufteilung dieser spezifischen ausserordentlichen Kosten vor, muss sich der Unterhaltsgläubiger entsprechend an den Kosten für das Schul-Skilager beteiligen. Er darf den festgelegten Beitrag auch nicht von sich aus abändern, weil er beispielsweise mit der Teilnahme am Skilager nicht einverstanden ist.
Abänderung Unterhaltsregelung möglich
Eine in einer Scheidungskonvention oder in einem Scheidungsurteil festgelegte Unterhaltsregelung ist nicht in Stein gemeisselt. Eine Änderung ist etwa dann möglich, wenn sich die finanziellen Verhältnisse der Eltern seit der Scheidung erheblich verändert haben: Auf Antrag hin kann das Gericht hier den Unterhaltsbeitrag neu festlegen.
Aktualisiert am 11. Dezember 2025