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Durchgefallen! Kann ich den reservierten Festsaal annullieren?

Ohne Annullationsklausel kann die Vermieterin des Festsaals auf dem Mietzins bestehen, auch wenn der Kunde den Saal nicht mehr braucht.

Wer einen Festsaal reserviert, geht mit der Vermieterin einen Vertrag ein und verpflichtet sich zur Zahlung eines Mietzinses. Ob der Mieter den Raum tatsächlich braucht oder nicht, kann der Vermieterin rechtlich gesehen egal sein. Enthält der Vertrag allerdings eine Annullationsklausel, gilt diese. Ebenso muss die Vermieterin auch einen zumutbaren Ersatzmieter akzeptieren.

Verträge sind einzuhalten

Bei einer verbindlichen Reservierung eines Festsaals kann die Vermieterin grundsätzlich auf der Einhaltung des Vertrages beziehungsweise auf der Bezahlung des Mietzinses beharren. Regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der individuelle Vertrag aber die Annullation, gelten die entsprechenden Bedingungen. Hat die Saalvermieterin dem Mieter also zugesichert, dass er den Saal auch kurzfristig und kostenfrei stornieren kann, gilt diese Vereinbarung.

Vermieterin des Saals hat Schadenminderungspflicht

Bei einer verspäteten Stornierung muss der Mieter den vereinbarten Mietzins zahlen, weil der Vermieterin sonst ein Schaden entsteht. Übernimmt aber ein anderer zumutbarer Mieter den Saal zu den gleichen Bedingungen, entsteht der Vermieterin kein Schaden und der Mieter ist ihr gegenüber von der Zahlung der Saalmiete befreit.

Selbst wenn sich niemand anderes für den Saal findet: Nicht bezahlen muss der Mieter für zusammen mit dem Saal bestellte Getränke, wenn die Vermieterin diese ohne Verlust für spätere Anlässe verwenden kann. Schliesslich fällt auch eine allenfalls vereinbarte Reinigungsgebühr weg, wenn der Mieter den Saal nicht nutzt. (siehe auch: «Darf ich das Hotel wegen einer Grippe stornieren?»)

Aktualisiert am 11. Dezember 2025