Wohnen

Haftet die Vermieterin für Schäden am eingestellten Oldtimer?

Während eine Vermieterin bloss für den «tauglichen» Zustand der Garage haftet, muss der Garagist dafür sorgen, dass das Auto nicht beschädigt wird.

Mietet jemand einen Einstellhallen- oder Garagenplatz, muss die Vermieterin grundsätzlich lediglich für dessen Tauglichkeit sorgen, also dass der Mieter sein Auto dort parken kann. Stellt jemand seinen Oldtimer jedoch ein, beispielsweise in einer gewerbsmässig geführten Garage, dürfte es sich in der Regel um eine Hinterlegung handeln. Hier hat der Garagist weiter gehende Sorgfaltspflichten.

Vermieterin muss für tauglichen Zustand der Garage sorgen

Bei einem blossen Mietvertrag ist die Vermieterin verpflichtet, den Einstellplatz «in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben und in demselben zu erhalten». Hat der Mieter den Schaden rechtzeitig gemeldet, haftet die Vermieterin grundsätzlich für einen Schaden, der aus dem mangelhaften Mietobjekt entsteht. Nur ausnahmsweise haftet die Vermieterin nicht, namentlich wenn sie nachweisen kann, dass sie kein Verschulden trifft. So hat der Mieter gegenüber der Vermieterin beispielsweise den Anspruch, dass das Dach der Einstellhalle dicht ist. Ohne ausdrückliche Vereinbarung kann der Mieter aber nicht davon ausgehen, dass der Einstellhallenplatz oder die Garage für einen Oldtimer geeignet ist; beispielsweise also eine für Oldtimer ideale Luftfeuchtigkeit in der Garage herrscht.

Dasselbe gilt übrigens auch, wenn jemand seinen Oldtimer in einer Hotelgarage parkt. Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung kann die Gastwirtehaftung nicht bedeuten, dass der Gastwirt die gleich weit gehende Verantwortung für Fahrzeuge übernimmt, wie er dies für Wertsachen tun muss.

Garagist ist für die sichere Aufbewahrung verantwortlich

Stellt jemand seinen Oldtimer hingegen bei einem Garagisten oder einer anderen auf Fahrzeuge spezialisierten Person ein und vereinbaren die Parteien die fachgerechte Einstellung des Fahrzeuges, handelt es sich um einen Hinterlegungsvertrag. Der Garagist verpflichtet sich, den Oldtimer zu übernehmen und ihn «an einem sicheren Orte aufzubewahren». Er muss namentlich dafür sorgen, dass das Fahrzeug nicht beschädigt wird. So etwa, indem er für die richtige Temperatur und Luftfeuchtigkeit im Einstellraum sorgt. Haben die Parteien noch detailliertere Absprachen getroffen, muss er sich auch an diese halten.

(Siehe auch: «Darf ich in der Wohnzone eine grosse Einstellhalle bauen?»)

Aktualisiert am 16. März 2026