Wohnen

Haftet die Vermieterin für Schäden am eingestellten Oldtimer?

Eine Vermieterin haftet bloss für den «tauglichen» Zustand der Garage. Stellen Sie Ihren Oldtimer jedoch bei einem Garagisten ein, ist dieser in der Regel dafür verantwortlich, dass Ihr Fahrzeug nicht beschädigt wird.

Mieten Sie einen Einstellhallen- oder Garagenplatz, muss die Vermieterin grundsätzlich lediglich für dessen Tauglichkeit sorgen, also dass Sie Ihr Auto dort parken können. Stellen Sie Ihren Oldtimer jedoch ein, beispielsweise in einer gewerbsmässig geführten Garage, dürfte es sich in der Regel um eine Hinterlegung handeln. Hier hat der Garagist weiter gehende Sorgfaltspflichten.

Vermieterin muss für tauglichen Zustand der Garage sorgen

Bei einem blossen Mietvertrag ist die Vermieterin verpflichtet, den Einstellplatz «in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben und in demselben zu erhalten». Hat der Mieter den Schaden rechtzeitig gemeldet, haftet die Vermieterin grundsätzlich für einen Schaden, der aus dem mangelhaften Mietobjekt entsteht. Nur ausnahmsweise haftet die Vermieterin nicht, namentlich wenn sie nachweisen kann, dass sie kein Verschulden trifft. So haben Sie gegenüber der Vermieterin beispielsweise den Anspruch, dass das Dach der Einstellhalle dicht ist. Ohne ausdrückliche Vereinbarung können Sie aber nicht davon ausgehen, dass der Einstellhallenplatz oder die Garage für einen Oldtimer geeignet ist; beispielsweise also eine für Ihren Oldtimer ideale Luftfeuchtigkeit in der Garage herrscht.

Dasselbe gilt übrigens auch, wenn Sie Ihren Oldtimer in einer Hotelgarage parken. Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung kann die Gastwirtehaftung nicht bedeuten, dass der Gastwirt die gleich weit gehende Verantwortung für Fahrzeuge übernimmt, wie er dies für Wertsachen tun muss.

Garagist ist für die sichere Aufbewahrung verantwortlich

Stellen Sie Ihren Oldtimer hingegen bei einem Garagisten oder einer anderen auf Fahrzeuge spezialisierten Person ein und vereinbaren Sie die fachgerechte Einstellung Ihres Fahrzeuges, handelt es sich um einen Hinterlegungsvertrag. Der Garagist verpflichtet sich, den Oldtimer zu übernehmen und ihn «an einem sicheren Orte aufzubewahren». Er muss namentlich dafür sorgen, dass Ihr Fahrzeug nicht beschädigt wird. So etwa, indem er für die richtige Temperatur und Luftfeuchtigkeit im Einstellraum sorgt. Haben Sie mit dem Garagisten noch detailliertere Absprachen getroffen, muss er sich auch an diese halten.

(Siehe auch: «Darf ich in der Wohnzone eine grosse Einstellhalle bauen?»)