Familie

Hat die Heirat einen Einfluss auf den Nachnamen unserer Kinder?

Bei der Heirat müssen die Eltern bestimmen, welchen Nachnamen die gemeinsamen Kinder tragen sollen. Ab 12 können die Kinder selbst entscheiden.

Die Eltern können sich bei der Eheschliessung für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden oder angeben, welchen Ledignamen ihre Kinder tragen sollen. Eine allfällige Namensänderung erfolgt so mit der Trauung automatisch. Nicht möglich ist es, für die gemeinsamen Kindern unterschiedliche Namenserklärungen abzugeben. Die Brautleute können also nicht für ihren Sohn den einen Ledignamen als Nachnamen wählen und für ihre Tochter den anderen Ledignamen. Ebenso ist es nicht möglich, den Kindern einen auf eine vorherige Ehe zurückgehenden angeheirateten Namen zu geben. 

Eine parlamentarische Initiative aus dem Jahre 2017 forderte die Ermöglichung von Doppelnamen bei der Heirat, wobei auch Kinder einen Doppelnamen hätten tragen dürfen. Der Nationalrat hat diese Möglichkeit 2024 verworfen, der Ständerat ist ihm in diesem Punkt gefolgt. Wegen einer Differenz bei den möglichen Doppelnamen für Erwachsene ist das Geschäft nun jedoch wieder beim Nationalrat. (Siehe auch: «Dürfen wir unserem Kind die Nachnamen beider Elternteile geben?»)

Aufgepasst: Hat eines oder mehrere der Kinder zum Zeitpunkt der Eheschliessung seiner Eltern das zwölfte Altersjahr bereits vollendet, können die Eltern seinen Namen nur mit dessen Zustimmung ändern.

Aktualisiert am 11. Dezember 2025