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Ich breche die Weiterbildung ab. Muss ich die Kurskosten bezahlen?

Grundsätzlich ja, sofern Sie sich nicht vertraglich abgesichert haben.

Mit dem Abschluss eines Weiterbildungsvertrages verpflichten Sie sich in aller Regel auch, die Kursgebühren zu bezahlen. Brechen Sie die Weiterbildung ab, ohne dass die Veranstalterin gegen den Vertrag verstossen hat, müssen Sie grundsätzlich auch dann bezahlen, wenn Sie die Leistung nicht mehr beanspruchen.

Schadenersatzpflicht bei Kündigung zu Unzeit

Nach ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung dürfen Sie einen Auftrag jederzeit kündigen, selbst wenn Sie dies vertraglich anders geregelt haben. Dieses jederzeitige Beendigungsrecht gilt auch für so genannt gemischte Verträge, wie es Unterrichtsverträge sind. Beenden Sie den Unterrichtsvertrag aber zu Unzeit, müssen Sie der Schule den entstandenen Schaden ersetzen.

Als Kündigung zu Unzeit gilt gemäss Bundesgericht eine Kündigung, die «für die Beauftragte hinsichtlich des Zeitpunkts und der von ihr getroffenen Dispositionen nachteilig ist.» So etwa eine Kündigung mitten im Semester oder, sofern ein Einstieg im Laufe des Kurses nicht oder nur mit grossem Aufwand für die Schule möglich ist, auch nach Beginn des Kurses. Die Schadenersatzpflicht gilt selbst dann, wenn Sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, den Kurs zu besuchen.

Keine Schadenersatzpflicht haben Sie hingegen, wenn die Schule die versprochenen Leistungen nicht erbracht hat und Sie die Weiterbildung deswegen abgebrochen haben.

Schule hat Schadenminderungspflicht

Brechen Sie die Weiterbildung ohne Fehlverhalten der Schule ab, kann die Schule aber nicht einfach nichts tun und Schadenersatz einfordern. Haben Sie den Vertrag vor Beginn der Weiterbildung gekündigt oder ist ein Einstieg während des Kurses möglich, muss die Schule einen Ersatz für Sie suchen, etwa indem sie auf den frei gewordenen Platz auf ihrer Website hinweist oder interessierte Personen direkt anschreibt. Ebenso muss die Schule einen von Ihnen vorgeschlagenen Ersatzteilnehmer akzeptieren, sofern dieser die Voraussetzungen für den Kursbesuch erfüllt.

Annullationsversicherung für Weiterbildung

Mit einer Annullierungsversicherung für Weiterbildungen können Sie sich absichern. Dafür müssen Sie die Versicherung abschliessen, bevor Sie den Vertrag mit der Schule unterschrieben haben. Zudem lohnt es sich, alles kurz durchzurechnen – meist macht eine Annullationsversicherung nur Sinn, wenn die Weiterbildung sehr kostspielig ist.