Wohnen

Streit in der Studenten-WG: Wie löse ich den Mietvertrag auf?

Das geht meistens nur, indem Sie sich doch wieder zusammenraufen und gemeinsam eine Lösung finden: Denn liegt bei einer Wohngemeinschaft eine Solidarmiete vor, müssen die Mieter diese Entscheide gemeinsam fällen. Sind Sie allerdings Hauptmieterin, können Sie ihrem Untermieter kündigen.

Vermieterinnen bestehen bei Wohngemeinschaften oft auf einer Solidarmiete, da sich dadurch ihr finanzielles Risiko vermindert. WG-Bewohner können bei der Solidarmiete allerdings auch nur gemeinsam entscheiden, die WG aufzulösen. Ist eine Person Hauptmieterin, kann diese dem Untermieter einseitig kündigen.

Tücken des Solidarmietvertrages

Wenn Sie den Mietvertrag gemeinsam mit Ihren WG-Partnern unterzeichnen, bilden Sie eine einfache Gesellschaft und die Vermieterin kann von einem Mieter die Bezahlung der gesamten Mietschuld verlangen. Allerdings können Sie im Solidarmietvertrag auch nur gemeinsam kündigen. Ist das für alle die beste Lösung und beachten Sie die Kündigungstermine und –fristen, sind Sie die WG los.

Was nun, wenn Ihre WG-Partner nach Ihrem Auszug in der Wohnung bleiben möchten und Sie alle damit zufrieden sind? Das bedeutet noch nicht, dass auch Ihre Vermieterin glücklich ist. Akzeptiert sie die Änderungen bei der Mietpartei nicht, haften Sie weiterhin solidarisch, auch wenn Sie gar nicht mehr in der WG wohnen. Wenn die Vermieterin Ihren Auszug akzeptiert, sind allerdings vielleicht Ihre Ex-WG-Partner nicht mehr glücklich: Denn die Vermieterin kann mit dem neuen Mietvertrag den Anfangsmietzins erhöhen. (Siehe auch: «Wer muss beweisen, ob der Anfangsmietzins missbräuchlich ist?»)

Hauptmieterin kann Untermieter kündigen

Unkomplizierter ist es, wenn nur einer der WG den Mietvertrag unterschrieben hat und die übrigen Untermieter sind. Gegenüber der Vermieterin haftet nur die Hauptmieterin, diese kann so die Wohnung aber auch ohne Zustimmung des Untermieters frist- und formgerecht kündigen. Den Untermieter rauszuwerfen hingegen ist wiederum komplizierter, denn die Hauptmieterin muss dafür nicht nur die mietrechtlichen Fristen einhalten, sondern auch das offizielle Formular verwenden. (Siehe auch: «Gilt die Konkubinatswohnung auch als Familienwohnung?»)

Aktualisiert am 30. Juni 2022