Unterwegs

Wie kann ich in der Stadt parken?

Wer nicht über einen Privatparkplatz verfügt, kann in der Stadt entweder eine Anwohnerparkkarte beziehen oder in verschiedenen Parkzonen parken.

Personen, die dauerhaft in der Stadt parkieren, brauchen entweder einen Privatparkplatz oder müssen in aller Regel eine Bewilligung bei der zuständigen Behörde der betreffenden Stadt einholen. Diese vergibt kostenpflichtige Bewilligungen namentlich für Anwohner. Möglich sind auch Parkkarten für Pendler, welche regelmässig teurer sind als die Anwohnerparkkarten. (Siehe auch: «Darf ich den Parkplatz meiner Stadtwohnung an Pendler untervermieten?»)

Wer ohne spezielle Berechtigung in der Stadt parken will, muss sich an die für die vorübergehende Nutzung geltenden Regeln der jeweiligen Parkzonen halten. Die Signalisierung von Parkplätzen ist grundsätzlich schweizweit einheitlich geregelt. Parkplätze sind mit den Signalen «Parkieren gestattet», «Parkieren mit Parkscheibe» oder «Parkieren gegen Gebühr» signalisiert. Beschränkungen der Parkzeit und die Parkordnung stehen auf einer Zusatztafel. Bundesrechtliche Vorgaben gibt es auch zu der Markierung von Parkplätzen. Die Markierung erfolgt durch ununterbrochene Linien oder durch eine teilweise Markierung. Dabei gelten je nach verwendeter Farbe unterschiedliche Regeln.

Dauerparking meist bewilligungspflichtig

Die dauerhafte Nutzung eines öffentlichen Parkplatzes stellt einen «gesteigerten Gemeingebrauch» dar. Die Gemeinde oder die Stadt darf Dauer- oder Nachtparking der Gebührenpflicht unterstellen. (Siehe auch: «Wer darf Parkgebühren verlangen?»)

Aufgepasst: Es ist nicht zwingend nötig, dass die Bewilligungspflicht für Dauer- oder Nachtparking ausgeschildert ist. Ein entsprechender Beschluss der zuständigen Behörde, so etwa der Erlass einer Parkordnung, genügt.

Unterschiedliche Regelung je nach Parkzone

Parkfelder können entweder weiss, blau oder gelb markiert sein.

Blaue Zone. In der blauen Zone gelten schweizweit grundsätzlich dieselben Regeln. Die Parkplätze sind in aller Regel mit «Parkieren mit Parkscheibe» oder «Parkieren gegen Gebühr» signalisiert. An Werktagen dürfen Fahrzeuge zwischen 8.00 und 19.00 nur beschränkt parkieren. Die zuständige Behörde kann jedoch weitere Beschränkungen zusätzlich signalisieren.

Weiss markierte Parkfelder. Weiss markierte Parkplätze sind in der Regel gebührenpflichtig, zudem gilt meist eine Parkzeitbeschränkung. Wer auf einem weiss markierten Parkplatz parkt, sollte sich entsprechend auf die Beschilderung und allfällige Parkuhren achten.

Gelb markierte Parkfelder. Die gelbe Markierung bedeutet, dass das Parkfeld «für bestimmte Benutzergruppen reserviert» ist. Sie kann auch bedeuten, dass das Parkfeld Fahrrädern und Motorfahrrädern vorbehalten ist.