Unterwegs

Führerausweis auf Probe weg, weil ich ein Lied auf dem Handy wählte?

Die Administrativbehörde annulliert den Führerausweis auf Probe bei der zweiten Widerhandlung. Der Blick auf das Handy ist kein besonders leichter Fall, welcher eine Ausnahme rechtfertigt. Dies hat das Bundesgericht mit Entscheid vom 8. Februar 2021 festgehalten.

Der Führerausweise auf Probe verfällt mit der zweiten Widerhandlung, die zum Entzug des Ausweises führt. Die Administrativbehörde verzichtet nur in besonders leichten Fällen auf den Entzug oder auf andere Massnahmen.

Annullierung des Probeausweises nach Blick auf Handy

Nach einer Verwarnung und einem einmonatigen Entzug des Führerausweises auf Probe annulliert die kantonale Behörde den Führerausweis auf Probe drei Monate später, da der Fahrzeugführer während der Fahrt sein Mobiltelefon bedient hat. Er hat dabei während ca. 3 Sekunden auf sein Mobiltelefon geschaut, um die Musik zu wechseln. Dabei hat er mit 50km/h innerorts im normalen Verkehrsaufkommen eine Strecke von rund 40 Metern zurückgelegt. Das kantonale Verwaltungsgericht weist die gegen die Annullierung erhobene Beschwerde des Fahrzeugführers ab, vor Bundesgericht hat er mit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ebenfalls keinen Erfolg.

Blick aufs Handy ist keine leichte Widerhandlung

Das Bundesgericht erinnert an die gesetzlichen Vorgaben zur Bedienung eines Fahrzeuges: Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden und darf nichts tun, was die Bedienung des Fahrzeuges erschwert.

In einem vergleichbaren Fall hatte ein Fahrzeugführer drei Sekunden auf ein Lasermessgerät geschaut, womit dieser gemäss Bundesgericht die Aufmerksamkeit nicht der Strasse zugewendet habe. Auch im vorliegenden Fall habe der Beschwerdeführer «auf das Verkehrsgeschehen nicht angemessen reagieren können. Seine Reaktionszeit sei herabgesetzt gewesen. Es habe namentlich die Gefahr bestanden, Fussgänger auf dem Fussgängerstreifen oder Bremsmanöver vorausfahrender Fahrzeuge zu übersehen und in der Folge nicht mehr rechtzeitig bremsen zu können».

Nur eine besonders leichte Widerhandlung, rechtfertige es, dass eine Behörde von Massnahmen wie dem Entzug des Führerscheins absehe. Hier liege keine solche besonders leichte Widerhandlung vor.

Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und bestätigt die Annullation des Führerausweises auf Probe. Es verpflichtet den Beschwerdeführer zur Übernahme der Gerichtskosten in der Höhe von 3 000 CHF.

Aktualisiert am 14. Juli 2022