Unterwegs
Führerausweis auf Probe weg, weil ich ein Lied auf dem Handy wählte?

Ein Blick auf das Handy ist keine besonders leichte Widerhandlung und führt als zweite Widerhandlung zum Verfall des Führerausweises auf Probe.
In der bis zum 30. September 2023 geltenden Fassung des Strassenverkehrsgesetzes verfiel der Führerausweis auf Probe mit der zweiten Widerhandlung, die zum Entzug des Ausweises führt. Nur in besonders leichten Fällen verzichtet die Administrativbehörde auf den Entzug oder auf andere Massnahmen. Der Blick auf das Handy ist kein besonders leichter Fall, wie das Bundesgericht mit Entscheid vom 8. Februar 2021 festgehalten hat. (Siehe auch: «7 Antworten zur Revision des Strassenverkehrsgesetzes»)
Annullierung des Probeausweises nach Blick auf Handy
Nach einer Verwarnung und einem einmonatigen Entzug des Führerausweises auf Probe annulliert die kantonale Behörde den Führerausweis auf Probe drei Monate später, da der Fahrzeugführer während der Fahrt sein Mobiltelefon bedient hat. Er hat dabei während circa 3 Sekunden auf sein Mobiltelefon geschaut, um die Musik zu wechseln. Dabei hat er mit 50km/h innerorts im normalen Verkehrsaufkommen eine Strecke von rund 40 Metern zurückgelegt. Das kantonale Verwaltungsgericht weist die gegen die Annullierung erhobene Beschwerde des Fahrzeugführers ab, vor Bundesgericht hat er mit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ebenfalls keinen Erfolg.
Blick aufs Handy ist keine leichte Widerhandlung
Das Bundesgericht erinnert an die gesetzlichen Vorgaben zur Bedienung eines Fahrzeuges: Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden und darf nichts tun, was die Bedienung des Fahrzeuges erschwert. Nur ein Blicks aufs Handy, das vergleichbar ist mit zahlreichen anderen Situationen, wie beispielsweise dem häufig notwendigen Blick in den Rückspiegel, toleriert das Bundesgericht. (Siehe aber: «Darf ich kurz auf das Handy schauen, während ich ein Auto lenke?»)
In einem vergleichbaren Fall hatte ein Fahrzeugführer drei Sekunden auf ein Lasermessgerät geschaut, womit dieser gemäss Bundesgericht die Aufmerksamkeit nicht der Strasse zugewendet habe. Auch im vorliegenden Fall habe der Beschwerdeführer «auf das Verkehrsgeschehen nicht angemessen reagieren können. Seine Reaktionszeit sei herabgesetzt gewesen. Es habe namentlich die Gefahr bestanden, Fussgänger auf dem Fussgängerstreifen oder Bremsmanöver vorausfahrender Fahrzeuge zu übersehen und in der Folge nicht mehr rechtzeitig bremsen zu können».
Nur eine besonders leichte Widerhandlung rechtfertige es, dass eine Behörde von Massnahmen wie dem Entzug des Führerscheins absehe. Hier liege keine solche besonders leichte Widerhandlung vor.
Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und bestätigt die Annullation des Führerausweises auf Probe. Es verpflichtet den Beschwerdeführer zur Übernahme der Gerichtskosten in der Höhe von 3 000 CHF.
Aktualisiert am 16. Oktober 2025