Invalidität
Wie ist Invalidität versichert?
Mehrere Versicherungen sichern in der Schweiz das Risiko Invalidität ab. Wie in der Altersvorsorge gilt auch in der Invalidenvorsorge das 3-Säulen-Prinzip. Die erste Säule umfasst die staatliche Vorsorge und soll die Existenz sichern. Die zweite Säule steht für die berufliche Vorsorge, welche die Fortsetzung des bisherigen Lebensstandards in angemessener Weise gewährleisten soll. Mit der freiwilligen, privaten dritten Säule kann die versicherte Person weitere Bedürfnisse abdecken.
IV als erste Säule der Invalidenvorsorge
Die erste Säule der Invalidenvorsorge ist die eidgenössische Invalidenversicherung (IV). Obligatorisch versichert sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben sowie gewisse Bürger, die im Dienste der Eidgenossenschaft oder gewisser internationaler und Hilfs-Organisationen im Ausland tätig sind.
Die IV wird zum einen durch Leistungen des Bundes und zum anderen durch die Beiträge der Bevölkerung finanziert. Wer AHV-beitragspflichtig ist, ist auch beitragspflichtig für die IV. Arbeitgeberinnen zahlen die Beiträge zusammen mit den AHV-Beiträgen periodisch an die zuständige Ausgleichskasse und ziehen ihren Arbeitnehmern die Beiträge monatlich vom Lohn ab. Wer nicht erwerbstätig ist, muss einen Betrag nach seinen sozialen Verhältnissen zahlen. Der Mindestbetrag beträgt aktuell jährlich CHF 70 beziehungsweise CHF 140 für die freiwillig bei der AHV versicherten Personen.
Pensionskasse und Unfallversicherung als zweite Säule der Invalidenvorsorge
Pensionskasse. Alle erwerbstätigen Personen, die einer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sind, sind neben der Altersvorsorge auch gegen die finanziellen Folgen der Invalidität versichert. Die Pensionskasse bezeichnet die für den Invaliditätsfall vorgesehenen Beiträge meist mit dem Begriff «Risikoprämie». Obligatorisch versichert ist wie bei der Altersvorsorge nur derjenige Arbeitnehmer, der einen Jahreslohn von aktuell mindestens CHF 22 680 hat.
Die Versicherung gegen die finanziellen Folgen der Invalidität beginnt bereits nach Vollendung des 17. Altersjahres des Arbeitnehmers, während dies bei der Altersvorsorge erst nach dem 24. Geburtstag der Fall ist.
Aufgepasst: Damit die Pensionskasse im Invaliditätsfall überhaupt leistungspflichtig wird, muss die betroffene Person zwingend zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit bei ihr versichert gewesen sein. Es spielt also keine Rolle, ob sie zum Zeitpunkt der IV-Anmeldung oder des IV-Rentenentscheids bei der Pensionskasse angeschlossen war.
Die Finanzierung der beruflichen Vorsorge erfolgt über die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberbeiträge. Die Pensionskasse muss «einen dem Geld-, Kapital- und Immobilienmarkt entsprechenden Ertrag anstreben».
Unfallversicherung. Verunfallt eine nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) versicherte Person vor Erreichen des Referenzalters und wird dadurch ganz oder teilweise invalide, leistet die zuständige Unfallversicherung eine Invalidenrente.
Die Finanzierung der Unfallversicherung nach UVG erfolgt durch die Arbeitgeberin, welche die Prämien für die Versicherung der Berufsunfälle und -krankheiten übernimmt sowie durch den Arbeitnehmer, welcher in der Regel die Prämien für die Versicherung der Nichtberufsunfälle bezahlt.
Freiwillige Vorsorge als dritte Säule der Invalidenvorsorge
Zusätzlich zur IV, der Pensionskasse und der Unfallversicherung nach UVG können sich Personen auch privat und freiwillig gegen Invalidität versichern.
Säule 3a. Mit einem Säule 3a-Konto bei einer Bank («Gebundene Vorsorgevereinbarung») zahlt die Person jährlich Beiträge bis zu einem gesetzlichen Maximum ein, die sie beim Erreichen des Rentenalters oder eben auch bei Eintritt eines Invaliditätsfalles als Kapital beziehen kann. Bei einer Säule 3a-Versicherungslösung («Gebundene Vorsorgeversicherung») zahlt die Person regelmässig einen vertraglich definierten Beitrag ein, der nebst der Altersvorsorge auch einen Risikoteil für Invalidität beinhaltet. Wird die Person invalid, bevor sie das Referenzalter erreicht, erhält sie eine Invaliditätsrente gemäss Vertrag. Ohne Invalidität fliesst der Risikoteil zurück in den gemeinsamen Topf aller Versicherten.
Aufgepasst: Viele Personen verfügen mit der Säule 3a bei einer Versicherung über eine solche freiwillige Invaliditätsversicherung, ohne sich dessen bewusst zu sein.
Die Kontoinhaberin oder der Versicherungsnehmer finanzieren die private Vorsorge der Säule 3a vollständig selbst, können aber begrenzte Beträge steuerlich abziehen.
Säule 3b. Die Säule 3b umfasst die freie Vorsorge bei einer Bank oder bei einer Versicherung. Der Vertrag regelt die Absicherung des Invaliditätsrisikos individuell.
Die Kontoinhaberin oder der Versicherungsnehmer finanzieren die private Vorsorge der Säule 3b vollständig selbst. Steuerabzüge sind nur bei einer Lebensversicherung und nur eingeschränkt möglich.
Militärversicherung als Spezialfall der Invalidenvorsorge
Verunfallt eine nach dem Bundesgesetz über die Militärversicherung (MVG) versicherte Person, also etwa ein Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienstleistender oder ein Berufsmilitär während des Dienstes beziehungsweise während der Arbeit und folgt daraus eine Invalidität, leistet die Militärversicherung Eingliederungsmassnahmen und eine Invalidenrente.
Die Finanzierung der MVG erfolgt im Bereich der Invaliditätsvorsorge vollständig über den Bundeshaushalt.