Invalidität
Rechtsweg
- Wie gehe ich gegen die Invalidenversicherung vor, wenn sie nicht zahlen oder eine Leistung nicht erbringen will?
- Wie gehe ich gegen die Pensionskasse vor, wenn sie nicht zahlen will?
- Wie gehe ich gegen die Unfallversicherung vor, wenn sie nicht zahlen will?
- Wie gehe ich gegen die Einrichtung der freiwilligen Vorsorge vor, wenn sie nicht zahlen will?
- Wie gehe ich gegen die Militärversicherung vor, wenn sie nicht zahlen will?
Wie gehe ich gegen die Invalidenversicherung vor, wenn sie nicht zahlen oder eine Leistung nicht erbringen will?
Wenn sich eine betroffene Person bei der Invalidenversicherung anmeldet, erlässt diese nach Prüfung des Gesuchs und allfälligen medizinischen Untersuchungen je nach Leistungsbegehren des Versicherten einen sogenannten Vorbescheid. Gegen den Vorbescheid kann die betroffene Person Einwände vorbringen. Daraufhin erlässt die Invalidenversicherung eine Verfügung. Ist die Person mit der Verfügung nicht einverstanden, kann sie beim kantonalen Versicherungsgericht Beschwerde einlegen. Dies ist auch möglich, wenn die IV innert angemessener Frist keinen Vorbescheid oder keine Verfügung erlässt.
Aufgepasst: Das Gericht ist an die Begehren der Parteien nicht gebunden und kann so auch zu deren Ungunsten entscheiden.
Gegen das kantonale Urteil kann die betroffene Person Beschwerde beim Bundesgericht führen. Dieses darf nicht über die Begehren der Parteien hinausgehen.
Fristen & Formvorschriften
Invalidenversicherung. Die IV muss den Vorbescheid innert angemessener Frist erlassen. Die betroffene Person kann gegen den Vorbescheid innerhalb von 30 Tagen Einwände vorbringen. Auch die Verfügung muss sie innert angemessener Frist erlassen, sie begründen und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Die betroffene Person kann gegen die Verfügung innerhalb von 30 Tagen Einsprache erheben. Schliesslich muss die IV auch den Einspracheentscheid innert angemessener Frist erlassen, ihn begründen und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. (Siehe auch: «Wie lange darf ein invalidenversicherungsrechtliches Verfahren dauern?»)
Kantonales Versicherungsgericht. Zur Beurteilung der Verfügung beziehungsweise zum Nichterlass eines Entscheides der IV ist das Versicherungsgericht in dem Kanton, in welchem die betroffene Person ihren Wohnsitz hat, zuständig. Das kantonale Recht regelt das Verfahren, welches jedoch bundesrechtlichen Mindestanforderungen genügen muss. Es ist in der Regel kostenpflichtig. Das kantonale Versicherungsgericht erlässt seinen Entscheid rasch, begründet ihn und versieht ihn mit einer Rechtsmittelbelehrung. Das Gericht eröffnet den Entscheid schriftlich.
Bundesgericht. Die betroffene Person kann gegen den abschliessenden Entscheid des kantonalen Versicherungsgerichts Beschwerde einlegen. Sie muss dies innerhalb von 30 Tagen nach der Eröffnung des Entscheides der Vorinstanz tun.
Wie gehe ich gegen die Pensionskasse vor, wenn sie nicht zahlen will?
Die Pensionskasse eröffnet, in der Regel nachdem sie den Entscheid der IV in Kopie erhalten hat, ihren Rentenentscheid der versicherten Person gegenüber. Ist die versicherte Person mit dem Entscheid nicht einverstanden, kann sie ihr gegenüber Einwände erheben und gegebenenfalls Klage beim kantonalen Sozialversicherungsgericht einreichen. Gegen das kantonale Urteil kann die betroffene Person Beschwerde beim Bundesgericht führen.
Fristen & Formvorschriften
Pensionskasse. Betroffene können gegen den Entscheid der Pensionskasse formlos Einwände vorbringen und eine Einigung zu finden versuchen.
Kantonales Sozialversicherungsgericht. Die betroffene Person kann beim Sozialversicherungsgericht am Sitz der Pensionskasse oder am Sitz des Betriebs, über den sie bei der Pensionskasse angeschlossen war, Klage erheben. Das kantonale Sozialversicherungsgericht erlässt seinen Entscheid rasch und in der Regel kostenlos.
Bundesgericht. Die betroffene Person kann gegen den abschliessenden Entscheid des kantonalen Versicherungsgerichts innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Bundesgericht einlegen.
Wie gehe ich gegen die Unfallversicherung vor, wenn sie nicht zahlen will?
Das Verfahren richtet sich nach dem Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts. (Siehe Rechtsweg bei Unfall)
Wie gehe ich gegen die Einrichtung der freiwilligen Vorsorge vor, wenn sie nicht zahlen will?
Das Verfahren gegen eine private Vorsorgeeinrichtung richtet sich nach der Zivilprozessordnung (ZPO).
Wie gehe ich gegen die Militärversicherung vor, wenn sie nicht zahlen will?
Das Verfahren richtet sich nach dem Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts. (Siehe Rechtsweg bei Unfall)