Kündigung Mietwohnung

Wohnung gekündigt

Die Mieter haben ihre Wohnung gekündigt. Was gilt es während der Kündigungsfrist zu beachten? Was gilt es zu beachten, wenn die Vermieterin die Wohnung gekündigt hat?

Muss ich eine Wohnungsbesichtigung dulden?

Der Mieter muss es tolerieren, dass mögliche Nachmieter die Wohnung besichtigen. Die Vermieterin

• muss die Besichtigungen rechtzeitig anmelden und auf den aktuellen Mieter Rücksicht nehmen;

• darf die Kontaktdaten der aktuellen Mieter nicht ohne deren Einverständnis an potentielle Nachmieter weitergeben;

• darf ohne Einverständnis der aktuellen Mieter die Wohnung nicht in deren Abwesenheit potentiellen Nachmietern zeigen.

siehe auch: «Darf die Vermieterin Fotos meiner Wohnung posten, um sie zu vermieten?» 

Nachmieter

Will der Mieter ausserterminlich kündigen, muss er einen zumutbaren Nachmieter vorschlagen. Zumutbar ist ein Nachmieter dann, wenn er

• zahlungsfähig ist, die Miete also maximal ungefähr einen Drittel des Einkommens ausmacht (siehe Checkliste / Nachweis Einkommen)

• bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.

Beispiele:

• Der Nachmieter muss den zusammen mit der Wohnung gemieteten Einstellplatz ebenfalls übernehmen (siehe auch: «Nachmieter will Wohnung, jedoch den Parkplatz nicht. Wer zahlt was?»)

• Die Vermieterin darf dem Nachmieter nicht verbieten, Haustiere zu halten wenn bereits der aktuelle Mieter ein Haustier hält. (siehe auch: «Darf mir die Vermieterin verbieten, ein Meerschweinchen zu halten?»)

Die Vermieterin hat etwa 30 Tage Zeit, die Zumutbarkeit des Nachmieters zu überprüfen. Ab (geplanter) Vertragsübernahme durch den zumutbaren Nachmieter ist der aktuelle Mieter nicht mehr an seinen Mietvertrag gebunden. 

Zustand der Wohnung

Der Mieter muss die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, die sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt.

Reparaturen

• Der Mieter muss die Kosten für die Mängel im Rahmen des kleinen Unterhalts übernehmen: Es handelt sich dabei um die Mängel, die ein durchschnittlicher Mieter durch kleine Reinigungen oder Ausbesserungen ohne grosse Kosten für das Material selbst beheben kann.

Beispiel: Ausbessern von Dübellöchern in der Wand. Dies muss fachgerecht erfolgen. Ist die Ausbesserung fachgerecht erfolgt, darf die Vermieterin dem Mieter nicht wegen der Dübellöcher die Kosten für einen Neuanstrich der Wand überwälzen.

• Der Mieter muss die Kosten für Mängel übernehmen, die er selbst zu verantworten hat.

Beispiel: Reparatur von Kochfeld, das wegen unsachgemässer Bedienung zerkratzt ist. Die Vermieterin darf dem Mieter deswegen aber nicht die Kosten für die teurere Neuanschaffung eines Kochherds überwälzen.

• Der Mieter muss die die Kosten für die übrigen Mängel nicht übernehmen. Dies gilt auch dann, wenn im Mietvertrag etwas anderes festgehalten ist. So ist es beispielsweise nicht zulässig, dass die Vermieterin Mängel im Rahmen eines bestimmten Mindestbetrags automatisch überwälzt.

Beispiel: Reparatur eines Backofens, der trotz sachgemässer Bedienung defekt ist.

Wiederherstellung ursprünglicher Zustand

Hat der Mieter an der Wohnung Veränderungen vorgenommen, muss er diese beim Auszug rückgängig machen. Anders ist dies, wenn die Vermieterin die Veränderungen genehmigt hatte (siehe auch: «Darf die Verwaltung den altersgerechten Umbau der Wohnung verbieten?»).

Überprüfung / Services

Nicht übernehmen muss der Mieter die Kosten für eine Prüfung von sanitären Anlagen, der Elektrik oder Ähnlichem oder die Kosten für einen Service an Waschmaschine, Heizung o.Ä.

Umstritten ist, ob dies auch dann gilt, wenn der Mieter eine solche Verpflichtung zum Voraus im Mietvertrag eingegangen sind.

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