Unterwegs

Darf ich während des Autofahrens Hörbücher hören?

Sie dürfen grundsätzlich Hörbüchern lauschen, während Sie ein Auto fahren. Sie müssen aber jederzeit das Fahrzeug beherrschen und die spannende Geschichte darf Sie nicht von Strasse und Verkehr ablenken.

Wer ein Motorfahrzeug lenkt, muss es ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann. Ihre Aufmerksamkeit muss jederzeit bei der Strasse und beim Verkehr liegen. Dies schliesst den Genuss von Hörbüchern während des Fahrens nicht aus, setzt ihm aber Grenzen.

Hörbuch darf nicht ablenken

Beim Autofahren muss der Lenker seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Dabei richtet sich gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung das «Mass der Aufmerksamkeit (…) nach den gesamten konkreten Umständen, namentlich der Verkehrsdichte, den örtlichen Verhältnissen, der Zeit, der Sicht und den voraussehbaren Gefahrenquellen».

Audiounterhaltung ist so grundsätzlich erlaubt, sofern der Lenker das Fahrzeug jederzeit beherrscht und seine «Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird». So darf der Lenker einem Hörbuch lauschen, sofern es ihn nicht von Strasse und Verkehr ablenkt.

Lenker darf während Fahrt nicht lesen und schreiben

Das Hörbuch auswählen sollte der Lenker vor Fahrtantritt. Das Bundesgericht hat das Schreiben einer SMS als grobe Verkehrsregelverletzung qualifiziert. Dasselbe dürfte gelten, wenn ein Lenker ein Hörbuch sucht, auswählt und allenfalls herunterlädt. (Siehe auch: «Führerausweis auf Probe weg, weil ich ein Lied auf dem Handy wählte?»)

Auch eine schlechte Idee ist es, ein analoges Buch während der Fahrt zu lesen: Der Lenker darf die Lenkvorrichtung nicht loslassen und beim Fahren nichts machen, was die Bedienung des Fahrzeuges erschwert. Unzulässig ist gemäss Bundesgericht insbesondere eine Tätigkeit, bei der der Lenker den Blick vom Verkehr abwendet. Dies ist beim Lesen eines Buches immer der Fall. Das Bundesgericht hat in diesem Sinne bereits das mehrsekündige Lesen eines A4-Blattes als Verletzung der Verkehrsregeln qualifiziert.

Steht der Lenker jedoch mit dem Auto im zähen Stau, kann er sich unter Umständen zumindest der Zeitungslektüre widmen, wie das Bundesgericht entschieden hat: «Die Aufmerksamkeit, die unter den gegebenen Umständen in den Phasen des Stillstands im Stau der Strasse und dem Verkehr zugewandt werden musste, konnte trotz des Lesens der teils auf dem Lenkrad, teils auf den Oberschenkeln liegenden Zeitung aufgebracht werden». Eine Verkehrsregelverletzung hat das Bundesgericht in diesem Fall nicht erkannt.

Aktualisiert am 29. September 2022