Familie

Darf ich während des Mutterschaftsurlaubs eine Weiterbildung machen?

Ja, aber Ihr Chef kann Sie nicht zu einer Weiterbildung während des Mutterschaftsurlaubs verpflichten.

Ihre Arbeitgeberin darf Sie während acht Wochen nach der Geburt Ihres Kindes nicht beschäftigen, während 16 Wochen nach der Geburt Ihres Kindes nur mit Ihrem Einverständnis. Während dieser Zeit kann Ihr Chef Sie also nicht zu einer angeordneten oder gesetzlich notwendigen Weiterbildung aufbieten, da diese Teil Ihrer Arbeit ist (siehe auch: «Muss meine Arbeitgeberin die Kosten für die Weiterbildung übernehmen?»). Nehmen Sie an der vorgeschriebenen Weiterbildung nach Ablauf der acht Wochen teil, ist dies zwar zulässig. Allerdings verlieren Sie damit den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung, beziehungsweise Ihr Chef muss Ihnen ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der Weiterbildung wieder den regulären Lohn bezahlen. (Siehe auch: «Darf ich während des Mutterschaftsurlaubes abstimmen?»)

Während des Mutterschutzes dürfen Sie sich jederzeit freiwillig weiterbilden. Dauert Ihr Mutterschaftsurlaub vertraglich länger als die gesetzlich vorgeschriebenen 14 Wochen, sprechen Sie sich allenfalls mit Ihrer Arbeitgeberin ab, ob Sie den betrieblich verlängerten Mutterschaftsurlaub für eine Weiterbildung nutzen können. Dies drängt sich insbesondere bei zeitlich intensiven Weiterbildungen auf.

Stand: 1. April 2022