Familie
Darf ich während des Mutterschaftsurlaubs eine Weiterbildung machen?
Eine private Weiterbildung während des Mutterschaftsurlaubs ist zulässig. Eine entlöhnte Weiterbildung jedoch führt zum Verlust der Taggelder.
Die Arbeitgeberin darf eine Arbeitnehmerin während acht Wochen nach der Geburt ihres Kindes nicht beschäftigen, während 16 Wochen nach der Geburt des Kindes nur mit dem Einverständnis der Arbeitnehmerin. Während dieser Zeit kann der Chef die Mitarbeiterin also nicht zu einer angeordneten oder gesetzlich notwendigen Weiterbildung aufbieten, da diese Teil der Arbeit ist (siehe auch: «Muss meine Arbeitgeberin die Kosten für die Weiterbildung übernehmen?»).
Nimmt eine Arbeitnehmerin an der vorgeschriebenen Weiterbildung nach Ablauf der acht Wochen teil, ist dies zwar zulässig. Allerdings verliert Sie damit den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung, beziehungsweise der Chef muss ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der Weiterbildung wieder den regulären Lohn bezahlen: «Darf ich während des Mutterschaftsurlaubes abstimmen?»)
Während des Mutterschutzes darf die Mutter sich jederzeit freiwillig weiterbilden. Dauert der Mutterschaftsurlaub vertraglich länger als die gesetzlich vorgeschriebenen 14 Wochen, ist es sinnvoll, sich mit der Arbeitgeberin abzsprechen, ob der betrieblich verlängerte Mutterschaftsurlaub für eine Weiterbildung genutzt werden darf. Dies drängt sich insbesondere bei zeitlich intensiven Weiterbildungen auf.
Aktualisiert am 11. Dezember 2025