Familie
Dürfen Kinder alleine auf den Spielplatz?
Grundsätzlich entscheiden die sorgeberechtigten Eltern, ob ein Kind unbegleitet auf den Spielplatz gehen darf.
Eltern sind für das Wohlergehen ihrer Kinder und konkret für deren «körperliche, geistige und sittliche Entfaltung» verantwortlich. Sofern dies eine allfällige Spielplatzordnung nicht ausschliesst, dürfen Kinder mit dem Einverständnis ihrer Eltern dann alleine auf den Spielplatz, wenn dies das Kindeswohl nicht gefährdet. Ab wann dies der Fall ist, hängt von dem Kind und dessen körperlicher und intellektueller Reife sowie von der Lage und Ausgestaltung des Spielplatzes ab. (Siehe auch: «Darf mein Sohn spätabends mit der Guggemusik auftreten?»)
Bei einem Unfall des unbegleiteten Kindes kommt es für allfällige rechtliche Konsequenzen darauf an, ob die Eltern das Kind vernünftigerweise haben alleine spielen lassen dürfen. Nur wenn dies zu verneinen ist, sind Massnahmen durch die Kindesschutzbehörden KESB denkbar.
Hat das unbegleitete Kind einen Schaden verursacht, so haftet möglicherweise das Familienhaupt. Auch hier kommt es wieder auf den konkreten Fall an: Hätten die Eltern aufgrund des Alters, der bekannten Verhaltensweisen oder der Ausgestaltung des Spielplatzes davon ausgehen müssen, dass ihr Kind einen Schaden verursachen kann, haften sie. Wenn die Eltern hingegen aufgrund der Umstände davon haben ausgehen dürfen, dass kein Schaden entsteht, haften sie auch nicht, wenn das Kind unbeaufsichtigt auf dem Spielplatz war. Je nach Alter und Urteilsfähigkeit kann das Kind auch selbstständig haften.