Arbeiten

Muss mir mein Chef während der Schulferien frei geben?

Ihr Chef muss Ihren Wunsch nach Ferien während der Schulferien Ihrer schulpflichtigen Kinder berücksichtigen, kann ihn aber insbesondere aus betrieblichen Gründen ablehnen. Im Konfliktfall haben Schulferien Vorrang vor Ferienwünschen anderer Mitarbeiter.

Die Arbeitgeberin bestimmt den Zeitpunkt der Ferien, muss aber dabei auf die Wünsche des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen. Hat der Arbeitnehmer schulpflichtige Kinder und will er deswegen während der Schulferien Ferien beziehen, hat die Arbeitgeberin dies soweit möglich zu berücksichtigen. (Siehe auch: «Darf ich die Mittagspause verlängern, um für meinen Sohn zu kochen?»)

Arbeitgeberin bestimmt, wann Arbeitnehmer Ferien nimmt

Sofern in Ihrem Arbeitsvertrag nichts anderes steht, bestimmt die Arbeitgeberin, wer wann Ferien nimmt. Sie darf dabei aber grundsätzlich nicht spontan Ferien anordnen oder streichen, sondern muss Betriebsferien oder Feriensperren im Normalfall drei Monate vorher ankündigen.

Aufgepasst: Namentlich ein GAV kann andere Regeln festsetzen. So sieht beispielsweise der GAV für das Gastgewerbe für Betriebsferien eine Ankündigungsfrist von bloss einem Monat vor.

Ein Arbeitnehmer hat Anrecht auf mindestens vier Wochen Ferien pro Dienstjahr. Sieht eine vertragliche Bestimmung mehr Ferientage vor, gilt diese Regelung. Die Arbeitgeberin darf die Ferien nicht ausschliesslich tageweise gewähren, mindestens zwei Ferienwochen müssen zusammenhängen.

Schulferien haben Vorrang

Auch wenn es das Recht der Arbeitgeberin ist, den Zeitpunkt der Ferien zu bestimmen, muss sie gleichwohl auf die Wünsche der Arbeitnehmer Rücksicht nehmen. Aufgrund ihrer Fürsorgepflicht hat sie die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu schützen. So muss sie allenfalls auch Ferienwünsche berücksichtigen, welche betrieblich nicht ideal, aber machbar sind. (Siehe auch: «Ich leite ein Schneesportlager. Muss mir der Chef dafür freigeben?»)

Gibt es unter den Arbeitnehmern Konflikte, etwa weil zu viele Personen gleichzeitig Ferien nehmen wollen, haben die Wünsche von Eltern schulpflichtiger Kinder grundsätzlich Vorrang. (Siehe auch: «Kann der Chef meine Ferien streichen?»)