Wohnen

Riskiere ich die Kündigung, wenn ich in der Wohnung kiffe?

Wer kifft, riskiert eine Anzeige. Mietrechtlich wird Kiffen erst dann zum Problem, wenn der Mieter die Nachbarn belästigt oder die Wohnung beschädigt.

Kiffen an sich ist zwar nach wie vor strafbar. Mietrechtlich ist das Kiffen in Mietwohnungen jedoch nicht zusätzlich verboten, solange der Mieter die Wohnung sorgfältig gebraucht und nicht übermässig abnutzt.

Ein belästigter Mieter hat allerdings Anspruch darauf, dass kein Qualm über undichte Fenster oder Türen oder über eine schlechte Lüftung in seine Wohnung gelangt. Er hat zudem Anspruch darauf, dass die übrigen Mieter Rücksicht nehmen. Ergreift die Vermieterin keine Massnahmen, haben die belästigten Mieter je nach Intensität der Belästigung Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. (Siehe auch: «Der Essensgeruch vom Restaurant steigt in meine Wohnung – kann ich etwas tun?»)

Kiffen kann mietrechtlich problematisch sein

Kiffen ist nach wie vor strafbar, die zuständige Behörde kann aber in leichten Fällen das Verfahren einstellen oder von einer Bestrafung absehen. (Siehe auch: «Darf das Gericht für den Eigenkonsum bestimmtes Cannabis einziehen?») Mietrechtlich kann die Vermieterin jedenfalls das Rauchen in ihrer Liegenschaft nicht generell verbieten, da dies zu stark in die Privatsphäre der Mieter eingreifen würde. Der Mieter hat sowohl die Wohnung wie auch den allfälligen Balkon gemietet und kann grundsätzlich darin grundsätzlich tun und lassen, was er will. Ob die Vermieterin jedoch auch das grundsätzlich strafbare Kiffen akzeptieren muss, ist gerichtlich soweit ersichtlich noch nicht entschieden. (Siehe auch: «Darf ich auf meinem Balkon grillieren?»)

Bei der Nutzung der Mietwohnung muss der Mieter jedenfalls darauf achten, dass er sie nicht beschädigt beziehungsweise übermässig abnutzt. Kifft er in der Wohnung dermassen intensiv, sodass an den Wänden übermässige Schäden entstehen, wird er je nach Lebensdauer der Tapete oder des Anstriches einen entsprechenden Anteil an den Renovierungskosten übernehmen müssen.

Aufgepasst: Ist ein Nikotinanstrich notwendig, muss der Mieter unabhängig von der Lebensdauer des ursprünglichen Anstriches die gesamten Kosten übernehmen.

Nachbarn müssen Rauchimmissionen in Wohnung nicht hinnehmen

Wehren können sich die übrigen Hausbewohner namentlich dann, wenn die Fenster oder Türen undicht sind oder die Lüftung nicht richtig funktioniert, sodass ihre Wohnung wegen des kiffenden Nachbars voller Marihuana-Schwaden hängt. In diesem Fall haben sie Anspruch auf eine Behebung des Mangels und allenfalls auf eine Mietzinsreduktion.

Kiffender Mieter muss Rücksicht nehmen

Reagieren muss die Vermieterin, wenn sich die Nachbarn des kiffenden Mieters beschweren. So etwa, wenn sie die Wohnung gar nicht mehr lüften können, weil der Mieter auf seinem Balkon dauerkifft. Ist die Belästigung übermässig und nachgewiesen, muss die Vermieterin den kiffenden Mieter verwarnen und notfalls kündigen. Die übrigen Hausbewohner können zudem wegen der Geruchsbelästigung eine Mietzinsreduktion geltend machen.