Unterwegs
Wie wehre ich mich gegen eine falsche Geschwindigkeitsmessung?

Wer mit einer Busse wegen Geschwindigkeitsmessung nicht einverstanden ist, kann von der Behörde den Nachweis der korrekten Messung verlangen.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Strassenverkehr kann je nach ihrer Höhe und je nach Häufigkeit zu einer Ordnungsbusse, einer Busse oder einer Geldstrafe führen. Das Ordnungsbussenverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren welches der Fahrzeugführer mit der Bezahlung ohne weitere Konsequenzen abschliessen kann. Demgegenüber steht hinter einer Busse oder einer Geldstrafe immer ein reguläres Straf- und Administrativmassnahmenverfahren.
Gegen alle Sanktionen kann sich ein Fahrzeugführer wehren. Dabei kann er verlangen, dass die Behörde die korrekte Messung nachweist. Gelingt ihr dies nicht, ist die Sanktion nicht rechtmässig und der Fahrzeugführer bleibt straffrei. (Siehe auch: «Was passiert, wenn ich zu schnell Auto fahre?»)
Schwere der Geschwindigkeitsüberschreitung entscheidet über Sanktion
Je nachdem, wo ein Fahrzeugführer das Tempolimit verletzt hat, führt dies zu grundsätzlich unterschiedlich scharfen Sanktionen:
Innerorts
bis 15 km/h: Ordnungsbusse
15-24 km/h: Busse
Ab 25 km/h: Geldstrafe
Ausserorts
bis 20 km/h: Ordnungsbusse
20-29 km/h: Busse
ab 30 km/h: Geldstrafe
Autobahn
bis 25 km/h: Ordnungsbusse
25 – 34 km/h: Busse
ab 35 km/h: Geldstrafe
Hat die zuständige Behörde eine Busse oder eine Geldstrafe verhängt, kommt zu diesem Strafverfahren zusätzlich ein Administrativverfahren hinzu. Die hier zuständige Behörde prüft namentlich den Führerausweisentzug. Insbesondere wer Zweifel an der Korrektheit der Messung hat, kann gegenüber den Strafverfolgungsbehörden vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und im Anschluss gegen die Sanktion vorgehen. (Siehe auch: «Habe ich bei der Verkehrskontrolle ein Aussageverweigerungsrecht?»)
Polizei muss Geschwindigkeit korrekt messen
Die nach kantonalem Recht zuständige Polizei darf den Verkehr auf öffentlichen Strassen kontrollieren. Nur geschultes Personal darf Geschwindigkeitsmesssysteme aufstellen, einrichten und warten. Verwendet eine Behörde ein Messsystem zur Geschwindigkeitsüberwachung, muss sie sicherstellen, dass dieses «den rechtlichen Anforderungen entspricht und dass die Verfahren zur Erhaltung der Messbeständigkeit durchgeführt werden». Die zuständige Behörde muss die Widerhandlung eindeutig einem bestimmten Fahrzeug oder einem bestimmten Fahrzeugführer zuordnen können. Sie muss dafür grundsätzlich ein Messprotokoll führen und dieses im Logbuch registrieren. Die Gerichte akzeptieren es auch, wenn die Behörden die Richtigkeit der Messung auf eine nachvollziehbare andere Weise belegen. Gelingt ihnen das nicht, ist der Fahrzeugführer vom Verstoss gegen die Geschwindigkeitsüberschreitung freizusprechen. (Siehe auch: «Geblitzt! Muss die Behörde beweisen, dass der Radar funktionierte?»)