Ferien

Rechtsweg

Gegenstand

Können sich der Arbeitnehmer und die Arbeitgeberin nicht untereinander einigen, bleibt nur der Gang vor das Gericht. Praktisch immer klagen die Parteien eine Geldsumme ein.

Beispiel: Der Arbeitnehmer klagt gegen die Arbeitgeberin, weil diese ihm am Ende des Arbeitsverhältnisses einen vermeintlich verbleibenden Feriensaldo nicht auszahlen will.

Feststellungsklagen sind dagegen kaum je zielführend, da der strittige Zeitpunkt bis zum definitiven Gerichtsentscheid meist schon vorbei sein wird und ein Einklagen der Arbeitgeberin/des Arbeitnehmers während des laufenden Arbeitsverhältnisses aus Gründen des Arbeitsklimas nur bei schweren Rechtsverstössen ratsam ist.

Beispiel: Der Arbeitnehmer klagt die Arbeitgeberin ein, zu einem bestimmten Zeitpunkt Ferien beziehen zu können.

Verfahren

Das arbeitsrechtliche Verfahren beginnt grundsätzlich mit einem Schlichtungsverfahren. War dieses nicht erfolgreich, bleibt der Gang vor das Gericht. Dabei ist je nach Kanton ein gewöhnliches Gericht oder ein spezielles Arbeitsgericht zuständig. Ist eine Partei mit dem Entscheid der ersten Instanz nicht einverstanden, kann sie je nach Höhe des Streitwerts Berufung oder Beschwerde einlegen.

Zahlen, Fristen, Formvorschriften

Aufgepasst: Fälligkeit bedeutet nicht zwingend das Ende des Arbeitsverhältnisses.

Kosten

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos, sofern der Streitwert 30 000 CHF nicht übersteigt. Im weiteren Verlauf erhebt das Gericht bis zu einem Streitwert von 30 000 CHF ebenfalls keine Gerichtskosten, jedoch muss die unterlegene Partei eine Parteientschädigung nach den kantonal geltenden Tarifen zahlen, sofern die Gegenpartei anwaltlich vertreten ist. Das Gericht kann von den Grundsätzen abweichen, insbesondere wenn eine Partei den Prozess mutwillig führt oder wenn das Resultat unbillig wäre. Wer unnötige Prozesskosten verursacht, muss diese bezahlen. Zudem können die Kantone grosszügigere Regelungen vorsehen.

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