Wohnen

Muss ich Abfallgebühren bezahlen?

Die Verursacherin des Abfalls muss grundsätzlich dessen Entsorgung bezahlen, sei dies über Gebühren oder über ein Pfand.

Die Abfallverursacherin muss die Entsorgung ihres Abfalls entweder bei der Entsorgung über mengenabhängige Abfallgebühren sowie allfällige Grundgebühren oder beim Kauf über vorgezogene Recyclinggebühren bezahlen. Möglich ist auch die Erhebung eines Pfands, welches der Käufer aber bei der Rückgabe wieder zurückerhält.

Kantone müssen Abfallgebühren erheben

Die Kantone müssen dafür sorgen, dass die Verursacher über Gebühren die Entsorgung des Siedlungsabfalls bezahlen. Bei der Berechnung der Gebühren müssen sich die Kantone an die bundesrechtlichen Leitlinien halten und so etwa die Art und Menge des übergebenen Abfalls und die Kosten für Bau, Betrieb und Unterhalt der Abfallanlagen in ihre Berechnungsmethode mit einbeziehen. Wenn allerdings «kostendeckende und verursachergerechte Abgaben die umweltverträgliche Entsorgung der Siedlungsabfälle gefährden», so können die Kantone die Entsorgung soweit erforderlich auch anders finanzieren.

Zusätzlich zu der mengenabhängigen Gebühr dürfen die Kantone und Gemeinden eine Abfallgrundgebühr erheben, wobei diese die mengenabhängige Gebühr also nicht ersetzen darf. Zudem muss die Berechnung der Grundgebühr einem gewissen Schema folgen und so etwa an die Wohnung oder an die Nutzfläche anknüpfen. (Siehe auch: «Muss ich für jede Wohnung eine Abfallgrundgebühr zahlen?»)

Die Inhaberinnen des Siedlungsabfalls dürfen diesen nicht irgendwo entsorgen, sondern müssen ihn den kantonal vorgesehenen Sammlungen oder Sammelstellen übergeben. (Siehe auch: «Darf ich meinen Kehricht privat verbrennen?»)

Kreislaufwirtschaft ist gesetzlich verankert

Bundesrat und Kantone sind gesetzlich verpflichtet, für die Schonung der natürlichen Ressourcen zu sorgen und die Stärkung der Kreislaufwirtschaft nicht zu behindern. Die Abfälle sind soweit möglich zu verwerten, die Kantone haben für die Trennung der verwertbaren Anteile der Siedlungsabfälle wie «Glas, Papier, Karton, Metalle, Grünabfälle und Textilien» zu sorgen. Für bestimmte Abfälle kann der Bundesrat die Trennung zwingend vorschreiben.

Um die Entsorgung und Wiederverwertung der Abfälle zu finanzieren, kann der Bundesrat vorgezogene Recyclinggebühren einführen. Er hat dies zum einen für elektrische und elektronische Geräte und für Batterien gemacht. Der Käufer bezahlt die vorgezogenen Gebühren beim Kauf des Produkts und kann dieses nach Gebrauch kostenlos im Geschäft zurückgeben. Beim Kauf einer Getränkeverpackung aus Glas bezahlt er ebenfalls eine vorgezogene Recyclinggebühr und kann die Verpackung danach kostenlos entsorgen. (Siehe auch: «Wer zahlt die Entsorgung von Solarpanels?»)

Ebenfalls zurückgeben kann der Käufer die pfandpflichtigen Mehrwegverpackungen und Einwegverpackungen aus PVC sowie in bestimmten Fällen auch bei PET-und Metallverpackungen, wobei der Käufer hier die Gebühr, eben das Pfand, bei der Rückgabe wieder zurückerhält. (Siehe auch: «Muss das Geschäft die Verpackung zurücknehmen?»)